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  • Unfall­gutachten

    Beauftragen Sie die zuverlässigen KFZ-Gutachter des Sachverständigenbüros Kurpisz mit der Erstellung des Unfallgutachtens.

Unfallgutachten

Ein unabhängiges qualifiziertes Unfallgutachten stellt ein belastbares Indiziengefüge für die Höhe des erforderlichen Schadenbeseitigungsaufwandes dar und ist Grundlage für die Schadenregulierung seitens der Versicherung.

Beauftragen Sie die zuverlässigen KFZ-Gutachter des Sachverständigenbüros Kurpisz mit der Erstellung ihres Unfallgutachtens.

Nutzen Sie die Vorteile eines professionellen Unfallgutachtens des Sachverständigenbüros Kurpisz:
  • Schadensumfang wird rechtssicher festgestellt

  • Reparaturkosten werden nach Herstellervorgaben ermittelt
  • Nutzungsausfall wird einbezogen

  • Wertminderung wird berücksichtigt

  • Dokumentation und Schadensanalyse

  • Basis einer reibungslosen Regulierung des Schadens

  • Kostenlos (Versicherung des Unfallverursachers trägt Kosten) 

  • Schnelle Terminvereinbarung

  • Ausgezeichneter Kundenservice

Ein Unfall ist eine Extremsituation, auch wenn kein Personenschaden zu beklagen ist. Jetzt ist es wichtig, besonnen zu reagieren und die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor finanziellen Nachteilen zu schützen. Die Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens ist unerlässlich, um den Haftpflichtschaden in vollem Umfang zu dokumentieren. Auf der Basis dieses Gutachtens wird dann die Schadenregulierung vonseiten der gegnerischen Haftpflichtversicherung erfolgen. Das Sachverständigenbüro in Rüsselsheim ist Ihr zuverlässiger Partner für die Erstellung aussagekräftiger Unfallgutachten. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin.

Jetzt anrufen!
KFZ-Sachverständigenbüro KFZ-Prüf- und Schätzstelle Kurpisz GmbH
  • Stahlstraße 33
    D-65428 Rüsselsheim
  • Fax: 06142 - 9189-10
  • E-mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Schadengutachten

Viele Fahrzeughalter sind sich nicht bewusst, dass sie ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf haben, nach einem unverschuldeten Unfall ein eigenes Schadengutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung anfertigen zu lassen. Die Kosten für ein Schadengutachten gehören zum sogenannten Wiederherstellungsaufwand § 249 BGB.

Oft beauftragen die Versicherungen ihrerseits Gutachter, die geneigt sind die Interessen der Versicherungsgesellschaft zu vertreten. So wird der Schaden, bewusst, möglichst geringgehalten. Sehr beliebt ist das bewusste Vernachlässigen von Positionen wie der Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkosten/Auslagenpauschale oder die Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeiten/Methoden im Schadengutachten.

Beauftragen Sie das Sachverständigenbüro Kurpisz damit, ein Unfallgutachten zu erstellen, um derartige Probleme zu vermeiden. Bei Bagatellschäden, für die keine Erstellung eines ausführlichen Gutachtens vorgesehen ist, fertigen wir ein aussagekräftiges Kurzgutachten bzw. eine Reparaturkostenkalkulation an, aus denen der Umfang des Unfallschadens hervorgeht. In diesem Fall verstößt der Geschädigte nicht gegen die sogenannte Schadenminderungspflicht.

Unfallgutachter

Die Unfallgutachter des Sachverständigenbüros Kurpisz sind bestens qualifizierte Experten, Unfallgutachten rechtssicher zu erstellen.

Unsere zertifizierten Fachkräfte werden den Schaden unabhängig dokumentieren und alle erforderlichen Positionen zur Schadenbeseitigung mit einbeziehen. Der Unfallgutachter kommt direkt zur Unfallstelle oder zum beschädigten Fahrzeug und sichert sämtliche Beweise. Wenn es für die Feststellung des Schadenumfangs erforderlich ist, führen wir an unserer KFZ-Prüfstelle eine präzise Untersuchung durch.

Darüber hinaus begleiten wir Sie über die gesamte Schadenabwicklung hinweg und stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir erstellen Unfallgutachten für alle Arten von Fahrzeugen:

PKW

LKW

Motorräder