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  • Haftpflicht-­schaden

    Als professionelle Gutachter verfügen wir über die Qualifikation und Zertifizierung, Unfallschäden korrekt zu dokumentieren. Das ist wiederum die Voraussetzung für eine vollumfängliche Schadenregulierung durch die Versicherung.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden (Schuldloser Unfall) wird von der Versicherung des Unfallgegners reguliert. Es handelt sich dabei um Schadensersatzansprüche nach einem unverschuldeten Unfall, die den Ausgleich sämtlicher Unfallfolgen beinhalten. – Mit einem Schadengutachten lässt sich der Haftpflichtschaden rechtssicher feststellen.
Ein zuverlässiger KFZ-Gutachter ist der passende Ansprechpartner, der den Haftpflichtschaden begutachtet und dokumentiert:
  • Zertifizierter und anerkannte Gutachter
  • Unabhängiges, sachlich neutrales GutachtenGutachten
  • Schnelle Erstellung des Gutachtens
  • Vor-Ort-Service
  • Über 30 Jahre Erfahrung
  • Hervorragend qualifizierte Fachkräfte
  • Partner der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
  • Berücksichtigung des Nutzungsausfalls und der Wertminderung
  • Gutachtenerstellung für Geschädigte kostenlos
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie ein Recht darauf, dass der Haftpflichtschaden von einem unabhängigen Gutachter festgestellt und in einem Schadengutachten dokumentiert wird. Nehmen Sie umgehend mit dem Sachverständigenbüro Kurpisz in Rüsselsheim Kontakt auf, um das Unfallgutachten in Auftrag zu geben, denn dieses ist die Grundlage für die Regulierung des Haftpflichtschadens.

Keinesfalls sollten Sie mit einem Kostenvoranschlag in die Schlacht ziehen, denn dieser umfasst bei Weitem nicht alle Positionen der Schadenregulierung. Nur das Unfallgutachten schützt Sie effektiv vor finanziellen Benachteiligungen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Jetzt anrufen!
KFZ-Sachverständigenbüro KFZ-Prüf- und Schätzstelle Kurpisz GmbH
  • Stahlstraße 33
    D-65428 Rüsselsheim
  • Fax: 06142 - 9189-10
  • E-mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Haftpflichtschaden am Auto

Bei einem Haftpflichtschaden am Auto geht es schnell um viel Geld. Deshalb sollten Sie ein kompetentes Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen.
Im Schadengutachten werden neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung, die Kosten des Unfallersatz-/Mietwagens und ggf. anfallende Umbaukosten mitberücksichtigt. In einem Kostenvoranschlag können diese Posten nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es in jeder Hinsicht notwendig, ein Schadengutachten erstellen zu lassen.
Folgende Schäden werden bei einem Haftpflichtschaden am Auto (und anderen KFZ) von der Versicherung des Unfallgegners ausgeglichen:
  • Gutachtenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten (bei Reparaturschaden)
  • Wiederbeschaffungsaufwand (im Totalschadenfall)
  • Kosten für einen Mietwagen
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • An/Abmeldekoste (im Totalschadenfall)
  • Kosten für die Behandlung von Verletzungen
  • Verdienstausfall oder sogar lebenslange Renten
  • Schmerzensgeld

Wichtig: Keinesfalls sollten Sie mit einem Kostenvoranschlag in die Schlacht ziehen, denn dieser umfasst bei Weitem nicht alle Positionen der Schadenregulierung. Nur das Unfallgutachten schützt Sie effektiv vor finanziellen Benachteiligungen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Haftpflichtschaden Gutachten

Bei einem Haftpflichtschaden sind Sie mit einem Gutachten auf der sicheren Seite. Der KFZ-Gutachter wird den Haftpflichtschaden detailliert dokumentieren und alle zur Schadenbeseitigung rechtlich erforderlichen Aspekte berücksichtigen.
Ziel der Feststellung des Haftpflichtschadens mit einem Gutachten ist die vollständige Regulierung aller finanziellen Folgen des Unfalls. Es ist in jeder Hinsicht sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig, ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Wenn Sie unser Team damit beauftragen, werden wir den Haftpflichtschaden direkt am Unfallort oder am Standort des Fahrzeugs begutachten. Ist eine umfassende Untersuchung nötig, führen wir diese an unserer KFZ-Prüfstelle präzise durch. Resultat unserer Tätigkeit sind rechtssichere Unfallgutachten, mit denen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchsetzen können.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat den noch nicht neutral beratenen Geschädigten am Telefon. Der Geschädigte folgt den „Ansagen“ des Sachbearbeiters. Er besorgt sich einen Kostenvoranschlag. Doch empfehlenswert ist es nicht, diesen Weg zu gehen. Denn nach einem Unfall reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, um den erforderlichen Schadenbeseitigungsaufwand zu ermitteln.
Tappen Sie nicht in die Falle, die ihnen der gegnerische Haftpflichtversicherer stellt, sich bei der Autoreparatur auf einen Kostenvoranschlag zu verlassen. Denn neben der Tatsache, dass oft nicht alle Schäden berücksichtigt werden, hat der Kostenvoranschlag einen weiteren erheblichen Nachteil: Wenn die Reparaturkosten nach dem Unfall vom Kostenvoranschlag abweichen, kann sich die Versicherung auf den Kostenvoranschlag berufen. Das heißt, er übernimmt dann nur diesen Teil der Kosten, der dort angegeben wurde.

Vorteil Gutachten:

Entscheidet sich der Geschädigte, ein Schadengutachten erstellten zu lassen, geht das sogenannte „Prognoserisiko“ immer zulasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Das heißt: Werden im Zuge der Reparaturarbeiten weitere unfallkausale Beschädigungen festgestellt, die zum Zeitpunkt der Erstbesichtigung (oftmals in montiertem Zustand) nicht erkennbar waren, müssen diese weiteren entstehenden Mehrkosten vonseiten der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. Des Weiteren beruht das Gutachten immer auf Objektivität und Neutralität, was Sie im Falle eines Rechtsstreits bzw. Regressanspruchs aus der Verantwortung nimmt.

Sie haben in jedem Fall ein Recht darauf, auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Schadengutachten anfertigen zu lassen. Geben Sie sich also nach einem unverschuldeten Unfall nicht mit einem Kostenvoranschlag zufrieden, sondern wenden Sie sich einfach online oder telefonisch an das Sachverständigenbüro Kurpisz. Wir kümmern uns um die rechtssichere Erstellung des Schadengutachtens. Die Kosten der Gutachtenerstellung rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. Nach einem Unfall sind Sie nur mit einem Schadengutachten auf der sicheren Seite.

Achtung:

Sehr oft versuchen Versicherungen durch eigene Gutachten oder durch nachträglich erstellte „Prüfberichte“ Unfallschäden möglichst niedrig zu bemessen. Posten wie die Wertminderung, Nutzungsausfall und Unkosten-/Auslagenpauschale für die Ihnen eine Entschädigung zusteht, werden bewusst außer Acht gelassen. Selbst vor Kürzungen der Reparaturkosten macht der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nicht Halt.

Es können nicht nur willkürlich ersonnene Beträge nach Versicherungswünschen ersetzt werden, denn das Schadengutachten trägt den Schadenersatzanspruch. Beauftragen Sie deshalb einen Kfz-Gutachter und einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, denn nur so ist sichergestellt, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden und ihre berechtigten Ersatzansprüche nicht auf der Strecke bleiben.

Kaskoschaden:

Ein Kfz-Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, Wild, höhere Gewalt (Umweltschäden), Diebstahl oder Brand beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung. Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde, es gilt daher das Vertragsrecht.
Die im Kfz-Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz-Haftpflichtschadenfall. Im Kaskoschadenfall gestaltet der Versicherer mit Unterstützung der AKB die Vertragsbedingungen.

Die Versicherung hat im Schadenfall ein Weisungsrecht und übt dieses in der Regel auch aus. Den Gutachter bestimmt die Versicherung selbst. Es empfiehlt sich daher nur in seltenen Fällen oder nach Rücksprache mit ihrem Kaskoversicherer einen eigenen Gutachter einzuschalten. Bei Rückfragen können Sie sich gern an uns wenden.
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