Im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Entschädigung für den Unfallgegner. Dies umfasst typische Schadensposten wie Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung sowie Reparaturkosten oder den Wertverlust des beschädigten Fahrzeugs des Geschädigten, sei es durch Reparatur oder Totalschaden. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Sachverständige und Rechtsanwälte des Unfallgegners von der Versicherung getragen. Zusätzlich deckt die Haftpflichtversicherung Schäden an Gebäuden, Straßen und anderen Eigentümern sowie Verletzungen von Personen, einschließlich Mitfahrern, ab. Dies beinhaltet Heilungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und unter bestimmten Umständen sogar lebenslange Rentenzahlungen bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.