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  • FAQ Haftpflichtschaden

    Entdecken Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Haftpflichtschaden und wie Sie damit umgehen können

FAQ zu Haftpflichtschaden


Welche Schäden werden von der Haftpflichtversicherung übernommen?
Im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Entschädigung für den Unfallgegner. Dies umfasst typische Schadensposten wie Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung sowie Reparaturkosten oder den Wertverlust des beschädigten Fahrzeugs des Geschädigten, sei es durch Reparatur oder Totalschaden. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Sachverständige und Rechtsanwälte des Unfallgegners von der Versicherung getragen. Zusätzlich deckt die Haftpflichtversicherung Schäden an Gebäuden, Straßen und anderen Eigentümern sowie Verletzungen von Personen, einschließlich Mitfahrern, ab. Dies beinhaltet Heilungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und unter bestimmten Umständen sogar lebenslange Rentenzahlungen bei dauerhafter Berufsunfähigkeit.
Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht?
Im Allgemeinen schließen die meisten Haftpflichtversicherungen die Leistung aus, wenn der Unfall durch Fahren ohne Führerschein, ohne Betriebserlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde. Das Gleiche gilt oft für Fahrerflucht. Dennoch bleibt die Kfz-Pflichtversicherung verpflichtet, den entstandenen Schaden des Geschädigten zu ersetzen. Im Anschluss daran wird die Versicherung jedoch den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und das Geld von ihm zurückfordern. Dies bedeutet, dass die Versicherung zwar zunächst den Schaden begleicht, jedoch später den Versicherungsnehmer zur Verantwortung zieht, um sich finanziell zu schützen.
Wer berechnet die Wertminderung?
Die Wertminderung wird vom Sachverständigen individuell ermittelt. Dabei werden gängige Wertminderungsformeln verwendet, um die Marktgegebenheiten zu berücksichtigen. Jedoch ist es ratsam, der fundierten Schätzung des merkantilen Minderwerts, die spezifisch auf den konkreten Einzelfall bezogen ist, den Vorzug zu geben. Diese individuelle Berechnung ist präziser und genauer als eine schematische Anwendung von Formeln. Durch die persönliche Expertise des Sachverständigen kann eine realistischere Einschätzung der Wertminderung erfolgen, was zu einer gerechteren Schadensregulierung führt.
Müssen Schäden polizeilich gemeldet werden?
Schäden müssen nicht zwingend polizeilich gemeldet werden, jedoch ist es stets empfehlenswert und vorteilhaft. Durch eine polizeiliche Meldung kann die Schuldfrage vor Ort unparteiisch geklärt werden, was die Schadenregulierung erleichtert. Zudem werden alle wesentlichen Beweise gesichert, was später bei der Abwicklung des Schadens hilfreich ist. Eine polizeiliche Dokumentation bietet eine verlässliche Grundlage für die Versicherungsansprüche und kann im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen von entscheidender Bedeutung sein. Daher ist es ratsam, Schäden der Polizei zu melden, um einen reibungslosen Prozess bei der Schadensregulierung zu gewährleisten.