Nutzen Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihr Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten durch einen KFZ-Gutachter in Groß-Gerau. Die Erstellung des Unfallgutachtens wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt. Ein Unfallgutachten ist der einzige Weg sicherzustellen, dass der Schaden vollständig dokumentiert wird und sich auf diese Weise davor zu schützen, dass die Versicherung auf Ihre Kosten bei der Regulierung des Schadens spart. Sie sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass ein Schadengutachten erstellt wird. Ein Kurzgutachten bzw. eine Reparaturkostenkalkulation erstellen wir dann für Sie, wenn ein sogenannter Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 1.000 Euro brutto) vorliegt. Unsere erfahrenen KFZ-Gutachter sind außerdem die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie in Groß-Gerau ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug benötigen oder die TÜV Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO durchführen lassen möchten.
Ein kompetenter Sachverständiger ist Spezialist für Unfallgutachten, die einen Kasko- oder Haftpflichtschaden rechtssicher dokumentieren.
Aber auch wenn eine Fahrzeugbewertung vor dem Privatkauf eines Autos oder zur Ermittlung von Erbteilen und Zugewinnansprüchen benötigt wird, ist ein KFZ-Gutachter der passende Ansprechpartner. Als renommierter Eurotax Schwacke-Partner in Rüsselsheim kennt sich das Team des Sachverständigenbüros Kurpisz bestens mit der Erstellung von Wertgutachten und Fahrzeugbewertungen aus und erledigt die Aufgaben schnell, zuverlässig und in bester Qualität. Nehmen Sie jetzt mit dem Sachverständigenbüro Kurpisz Kontakt auf, wenn Sie den Service eines renommierten Sachverständigen nutzen möchten.
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