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  • FAQ Unfallgutachten

    Erfahren Sie hier alles Wichtige über Unfallgutachten und wie Sie ein solches für Ihr Fahrzeug in Auftrag geben können.

FAQ zu Unfallgutachten


Wann wird ein Unfallgutachten benötigt?
Ein Unfallgutachten wird stets erforderlich, wenn sich ein Verkehrsunfall ereignet hat. Dabei ist es wichtig, zwischen Fremdverschulden (Haftpflichtschaden) und Eigenverschulden (Kaskoschaden) zu unterscheiden. Im Falle eines Kaskoschadens ist man an die Weisungen des Kaskoversicherers gebunden, der die Schadensteuerung übernimmt gemäß dem bestehenden Vertrag. Bei einem Haftpflichtschaden ist die Lage jedoch anders. Als Geschädigter obliegt es Ihnen gesetzlich, für die Beweissicherung zu sorgen. Gemäß §249 BGB haben Sie jedoch das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Nur durch diesen ist eine objektive Sicherung der Beweise für Schadensumfang, -höhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall, Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer gewährleistet. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls sollte niemals der Sachverständige des regulierenden Haftpflichtversicherers herangezogen werden, da diese oft nur das Ziel haben, die Regulierungssumme zu Lasten des Geschädigten zu minimieren.
Was steht im Unfallgutachten?
Das Unfallgutachten ist eine detaillierte Dokumentation, die wichtige Kennzahlen für die Schadensregulierung enthält. Neben dem erforderlichen Schadenbeseitigungsaufwand (Reparaturkosten) werden auch der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, die voraussichtliche Reparaturdauer, der Nutzungsausfall, die Mietwagengruppe und der merkantile Minderwert (Wertminderung) erfasst. Im Falle eines Totalschadens werden zudem die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer und der Restwert des Fahrzeugs festgehalten. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Schadenregulierung und sind für alle beteiligten Parteien von großer Bedeutung.
Wer erstellt das Unfallgutachten?
Das Unfallgutachten wird von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Es ist wichtig, dass dieser mindestens über eine Grundqualifikation verfügt, wie beispielsweise Meister/Techniker im Kfz-Bereich oder ein Bachelor/Master in Maschinenbau oder Elektrotechnik. Zusätzlich sollte der Sachverständige über eine Zertifizierung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung verfügen. Diese Qualifikationen gewährleisten die Kompetenz und Objektivität des Gutachters bei der Erstellung des Unfallgutachtens und sind für eine verlässliche Schadenbewertung unerlässlich.
Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?
Der Auftraggeber trägt normalerweise die Kosten für das Unfallgutachten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ändert sich jedoch die Situation: Gemäß §249 BGB zählen die Kosten des Gutachtens zum Wiederherstellungsaufwand, wodurch die gegnerische Haftpflichtversicherung entsprechend der Haftungsquote die Kosten übernehmen muss. Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers für die Gutachterkosten aufkommen muss, um den Geschädigten nicht finanziell zu belasten. Somit ist es wichtig, dass im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Unfallgutachtens übernimmt.