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  • Haupt­untersuchung

    Beauftragen Sie die zuverlässigen KFZ-Gutachter des Sachverständigenbüros Kurpisz für eine Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung (HU/AU uvm.)

Prüfstelle für Überprüfungen gemäß StVZO.

In unserer Prüfstelle nehmen die KFZ-Sachverständige und Prüfingenieure in Rüsselsheim nicht nur die Durchführung der Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Oldtimerbegutachtung gem. StVZO vor. Wir sind außerdem Experten für Änderungsabnahmen , Sicherheitsüberprüfungen und Gasanlagenprüfungen uvm.  

Alle Einsatzbereiche der zertifizierten Prüfstelle sind:

  • Hauptuntersung (HU) gem. §29 StVZO

  • Abgasuntersuchung (AU)

  • Oldtimerbegutachtung gem. §23 StVZO (H-Kennzeichen)

  • Änderungsabnahmen gem.§19 Abs.3 StVZO

  • Sicherheitsprüfung (SP) gem. §29 StVZO

  • Gasanlagenprüfungen gem. §41a StVZO 

  • Untersuchungen gem. §41,42 BOKraft

  • Begutachtungen gem. §5 FZV

  • Bestätigungen gem. §19 Ausnahme VO zur StVO (100km/h - Plakette)

  • GGVS/ADR Prüfungen

  • UVV / BGV / GUV Prüfungen an Fahrzeugen

Jetzt anrufen!
KFZ-Sachverständigenbüro KFZ-Prüf- und Schätzstelle Kurpisz GmbH
  • Stahlstraße 33
    D-65428 Rüsselsheim
  • Fax: 06142 - 9189-10
  • E-mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.

Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur Hauptuntersuchung ist der Fahrzeughalter. Die HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die „TÜV“-Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU.

Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung, Kostenpflichtig) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU durchgeführt werden.

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Übrigen muss der Untersuchungsbericht auch bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.

Wann müssen welche Fahrzeuge zur HU?

Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung.
Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs.

Erstuntersuchung & folgenden Untersuchungen

  • Fahrzeugart
    Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
  • Krafträder und Pkw

  • Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e

  • Pkw²⁾

  • Wohnmobile³⁾

  • bis 3.500 kg zGG

  • über 3.500 bis 7.500 kg zGG

  • über 7.500 kg zGG

  • Anhänger⁴⁾

  • ungebremst

  • bis 750 kg zGG

  • über 750 bis 3.500 kg zGG

  • über 3.500 bis 10.000 kg zGG

  • Lkw/Nutzfahrzeuge

  • bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit

  • bis 3.500 kg zGG

  • über 3.500 bis 7.500 kg zGG

  •      

  •   Erste Untersuchung
  •      

  • Nach 24 Monaten 

  •      

  • Nach 36 Monaten

  •      

  • Nach 36 Monaten

  • Nach 24 Monaten 

  • Nach 12 Monaten 

  •      

  • Nach 36 Monaten

  • Nach 36 Monaten

  • Nach 24 Monaten 

  • Nach 12 Monaten

  •      

  • Nach 24 Monaten 

  • Nach 24 Monaten 

  • Nach 12 Monaten

  •      

  • Folgende Untersuchungen 
  •      

  • alle 24 Monaten 

  •      

  • alle 24 Monate

  •      

  • alle 24 Monate

  • alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate

  • alle 12 Monate

  •      

  • alle 24 Monaten

  • alle 24 Monaten

  • alle 24 Monaten

  • alle 12 Monaten

  •      

  • Nach 24 Monaten 

  • Nach 24 Monaten 

  • Nach 12 Monaten

Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e
Erste Untersuchung Nach 24 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate
Pkw²⁾
Erste Untersuchung Nach 36 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate
Wohnmobile³ bis 3.500 kg zGG
Erste Untersuchung Nach 36 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate
Wohnmobile³ über 3.500 bis 7.500 kg zGG
Erste Untersuchung Nach 24 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate
Wohnmobile³ über 7.500 kg zGG
Erste Untersuchung nach 12 Monaten
Folgende Untersuchung alle 12 Monate
Anhänger⁴⁾ ungebremst & bis 750 kg zGG
Erste Untersuchung nach 36 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate
Anhänger⁴⁾ über 750 bis 3.500 kg zGG
Erste Untersuchung nach 24 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate
Anhänger⁴⁾ über 3.500 bis 10.000 kg zGG
Erste Untersuchung nach 12 Monaten
Folgende Untersuchung alle 12 Monate
Lkw/Nutzfahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit & bis 3.500 kg zGG
Erste Untersuchung nach 24 Monaten
Folgende Untersuchung alle 24 Monate
Lkw/Nutzfahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg zGG
Erste Untersuchung nach 12 Monaten
Folgende Untersuchung alle 12 Monate

¹⁾ auch sog. "Trikes", sofern als Kraftrad zugelassen 
²⁾ allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen 
³⁾ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus 
⁴⁾ auch Wohnanhänger 


FAQ zu Ihrer nächsten TÜV-Untersuchung

Was bedeutet eigentlich HU? Wann sollte man den TÜV genau durchführen lassen und wie lange dauert das Prozedere überhaupt? Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen rund um das Thema Fahrzeugsicherheit beantworten wir Ihnen hier.
Was bedeutet HU beim Auto?
Die Abkürzung HU steht für Hauptuntersuchung. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrssicherheit und der Einhaltung der Umweltstandards eines Fahrzeugs. HU bedeutet beim Auto, (Ausnahme: Selbstfahrer- Vermietfahrzeuge) dass Sie es alle zwei Jahre bei einer anerkannten Prüfstelle vorstellen müssen. Die Hauptuntersuchung wird im Volksmund auch als TÜV bezeichnet.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden verschiedene sicherheitsrelevante Bereiche und Komponenten eines Fahrzeugs überprüft. Dazu gehört unter anderem die Beleuchtung, die Bremsen, das Fahrwerk, die Reifen und auch die Karosserie. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor sie zu Unfällen führen. Eine HU bei Ihrem Auto bedeutet auch, dass Sie eine Abgasuntersuchung (AU) als Teil der Hauptuntersuchung durchführen lassen müssen, bei der die Emissionswerte eines Fahrzeugs unter die Lupe genommen werden. Analysiert wird dabei die Zusammensetzung der Abgase. Nur, wenn diese nicht die gesetzlichen Normen überschreitet, dann bekommen Sie die TÜV-Plakette. Vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Termin.
Wann muss man den TÜV machen?
Wann Sie den nächsten TÜV machen müssen, hängt vor allem von der Fahrzeugart ab. Bei Kraftfahrzeugen unter 3500kg erfolgt der erste TÜV drei Jahre nach der Erstzulassung und dann immer im Zwei-Jahres-Rhythmus. Wohnmobile und Nutzfahrzeuge über 3500 kg bis 7500 kg müssen bereits direkt nach der Erstzulassung alle zwei Jahre den TÜV erneuern. Liegt das zulässige Gesamtgewicht bei über 7500 kg dann ist eine TÜV-Untersuchung alle zwölf Monate fällig. Bei Anhängern bis 750 kg erfolgt der erste TÜV drei Jahre nach der Erstzulassung danach im Zwei-Jahres-Rhythmus. Anhänger über 750 kg bis 3500 kg müssen alle 24 Monate den TÜV erneuern und bei Anhängern über 3500 kg ist die TÜV-Untersuchung einmal im Jahr fällig.

Die Frist, wann Sie den nächsten TÜV machen müssen, können Sie direkt an der Plakette ablesen. Diese ist auf dem hinteren Nummernschild angebracht. In der Mitte der Plakette lesen Sie den Tag, oben den Monat (auf der Zwölf-Uhr-Position) des Ablaufdatums ab. Haben Sie gerade keinen Zugriff auf die Plakette, dann können Sie sich auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Hand nehmen. Auch dort wird der nächste Termin für die HU/AU eingestempelt. Um Bußgelder oder teure Zusatzuntersuchungen nach Ablauf der Frist zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten fristgerecht den Termin für den nächsten TÜV.
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Allein aus eigenem Sicherheitsinteresse sollten Sie darauf achten, Ihren PKW pünktlich alle zwei Jahre einer TÜV-Prüfstelle vorzustellen. Am besten schreiben Sie sich nach jedem bestandenen TÜV gleich das Datum für die nächste Überprüfung in den Kalender. Auf die Frage, wie lange man den TÜV überziehen darf, gibt es nur eine Antwort: gar nicht. Sollte das Datum doch überschritten werden, drohen empfindliche Bußgelder oder teure Nachuntersuchungen.

Diese Strafen hängen davon ab, wie lange Sie den TÜV schon überzogen haben. Bei einer Überziehung von zwei Monaten drohen Bußgelder in Höhe von 15 Euro. Fahren Sie acht Monate ohne TÜV, müssen Sie mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Nach einer Überziehung der Frist von acht Monaten kassieren Sie sogar einen Punkt in Flensburg und zahlen 60 Euro Bußgeld obendrauf. Hinzu kommt, dass ab einer Überschreitung von zwei Monaten eine kostenpflichtige Ergänzungsuntersuchung Pflicht ist. Überlegen Sie aktuell, wie lange Sie Ihren TÜV überziehen können? Vereinbaren Sie stattdessen am besten schnellstmöglich einen Termin in unserer Prüfstelle.
Was muss man zum TÜV mitbringen?
Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist vereinbaren Sie einen Termin bei einer TÜV-Prüfstelle in Ihrer Nähe und stellen dort Ihr Fahrzeug vor. Was Sie zwingend zum Termin mitbringen müssen: Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen (Teilegutachten) und Betriebserlaubnisse.

In die Liste, was Sie zum TÜV mitbringen müssen, gehören neben der Zulassungsbescheinigung auch weiteres Zubehör, was zwingend im Fahrzeug vorhanden sein muss. Jeder Prüfer sieht nach dem Verbandskasten. Achten Sie darauf, dass dieser noch gültig ist. Auch ein Warndreieck muss im Auto vorhanden sein, um bei einem Unfall die Unfallstelle abzusichern. Daneben gehören auch Warnwesten zur zwingenden Ausstattung Ihres Fahrzeugs, um erfolgreich die nächste TÜV-Plakette zu bekommen.
Wie lange dauert eine TÜV Untersuchung?
Meistens muss der Termin zur TÜV-Untersuchung mühsam in den Alltag zwischen zwei Terminen eingetaktet werden. Um nicht zu spät zum nächsten Termin zu kommen, sollten Sie also wissen, wie lange eine TÜV Untersuchung dauert. Durchschnittlich dauert die HU/AU zwischen 25 und 30 Minuten. Sie können also vor Ort auf das Ergebnis warten und dabei gemütlich einen Kaffee trinken.

Wie lange eine TÜV-Untersuchung dauert, hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang Mängel gefunden werden. Wenn während der Untersuchung Fahrzeugmängel aufgedeckt werden, kann dies die Gesamtdauer der Untersuchung verlängern. Der Prüfer muss in diesem Fall zusätzliche Tests durchführen oder eine Nachprüfung des Fahrzeugs veranlassen. Befindet sich das Fahrzeug in einem reibungslosen Zustand, dann dauert die TÜV Untersuchung damit nicht so lange, als wenn noch Mängel dokumentiert werden müssen. Planen Sie am besten eine Zeitspanne von 60 Minuten ein, um auf der sicheren Seite zu sein. Hier können Sie Ihren nächsten TÜV-Termin vereinbaren.